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Stadt Zülpich

Sie möchten bauen? Wir zeigen Ihnen den Weg

Die Bürgerberatung „Bauen und mehr“ dient dazu kundenorientiert lange Verfahrens- und Entscheidungswege für Sie als Bürger zu verkürzen und Ihnen im Zusammenhang mit der Baugenehmigungsbehörde bei der Unteren Bauaufsicht Stadt Mechernich ein Informations- und Beratungsbüro zu sein.

… wer weiß, was bei der Antragstellung zu beachten ist, und dann alle Unterlagen korrekt einreicht, erspart sich später unnötige Zeitverluste …

Was erledige ich wo?

Informationen über
• noch freie, bebaubare Grundstücke im Stadtgebiet,
• die Bebaubarkeit von Grundstücken und
• Anträge auf Genehmigungsfreistellung gem. § 63 BauO NRW 2018 
erteilt die Stadt Zülpich (Stadt Zülpich, Markt 21, Zimmer 219, Herr Rohloff und Herr Kehren)

Anträge
• auf Vorbescheid, 
• zur Errichtung von Gebäuden u.a. baulichen Anlagen, 
• auf Abgeschlossenheitsbescheinigung,
• auf Abbruch, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden, 
•  für Werbeanlagen und
•  auf Baulastenauskunft
sind bei der Stadt Mechernich zu stellen (einzureichen bei der Unteren Bauaufsicht der Stadt Mechernich, Bergstr. 1, 53894 Mechernich).

Auskünfte
• zur Wohnungsbauförderung,
• zum Kataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte),
• zu Altlasten,
• zum Bauen an Gewässern (Überschwemmungsgebiete) und
• zum Landschaftsschutz
erteilt der Kreis Euskirchen (Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen).

Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen will und Durchblick im „Dschungel" des Baurechts sucht, der ist bei uns genau richtig.

Wer wissen möchte, ob sein Vorhaben grundsätzlich baurechtlich zulässig ist, der kommt am besten zu uns. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch wissen Sie mehr.

Jetzt gibt es einen erweiterten Service mit ein paar Mausklicks, damit angehende Bauherren schon vor ihrem Besuch im Rathaus ein bisschen besser Bescheid wissen.

Das Online-Angebot soll für noch mehr Information und Bürgernähe sorgen. Auf dieser Seite gibt es deshalb Hinweise, die insbesondere bei der Zusammenstellung eines vollständigen Bauantrages helfen sollen. Denn wer weiß, was bei der Antragstellung zu beachten ist, und dann alle Unterlagen korrekt einreicht, erspart sich später unnötige Zeitverluste beim Genehmigungsverfahren.

Gleichwohl stellen die Informationen nur einen Überblick dar - natürlich können hier nicht alle einzelnen Bauvorschriften aufgeführt werden. Ein persönliches Gespräch im Rathaus ist daher der beste Weg für jeden angehenden Bauherrn, offene Fragen zu klären.

Jan Rohloff
Jonah Kehren

Untere Bauaufsicht

Für die Ortsteile: Bessenich, Bürvenich, Eppenich, Füssenich, Geich, Hoven, Juntersdorf, Langendorf, Linzenich, Lövenich, Merzenich, Schwerfen, Sinzenich, Zülpich 

Oliver Ahne

Für die Ortsteile: Dürscheven, Enzen, Lüssem, Mülheim, Nemmenich, Niederelvenich, Oberelvenich, Rövenich, Ülpenich, Weiler i.d. Ebene, Wichterich

Birgit Bach

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Lorenzo Cafaro auf Pixabay
  • Stadt Zülpich | Torsten Beulen
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