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Stadt Zülpich

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW 2018)

Wenn Sie in einem Neubaugebiet bauen und alle Richtlinien einhalten, ist das Ihr verfahren.

Mit dem Freistellungsverfahren soll insbesondere die behördliche Kontrolltätigkeit zurückgenommen werden; gleichzeitig soll durch diese Liberalisierung auch die Eigenverantwortlichkeit des Bauherrn gestärkt werden. Hierdurch erwartet der Landesgesetzgeber auch eine Beschleunigung bei der Realisierung von Wohnbauvorhaben.

Das Freistellungsverfahren wird ausschließlich von der Stadtverwaltung Zülpich betreut.

Kosten

Die Kosten für ein Genehmigungsfreistellungsverfahren betragen generell 50,00 €.

Ihre Ansprechpartner

Jan Rohloff
Jonah Kehren
Angela Blotzheim

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