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Stadt Zülpich

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Die kostenpflichtigen Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, schriftlich beantragen.

Die Anfrage ist schriftlich (z.B. als Mail) mit Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuch / Notarvertrag) oder Vollmacht des Eigentümers an die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Mechernich zu richten.

Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Mechernich

Manuela Heinen-Hochgürtel

Erläuterungen und Hinweise

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