Das „Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ findet Anwendung bei der Errichtung oder Änderung von allen Gebäuden und Anlagen die keine großen Sonderbauten oder gem. §62 verfahrensfreie Bauvorhaben sind. Ebenso bedarf es keinem Einfachen Baugenehmigungsverfahren bei Bauvorhaben die in der Genehmigungsfreistellung gem. § 63 BauO NRW 2018 durchgeführt werden können.
In dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beschränkt sich der behördliche Prüfumfang auf die Einhaltung bauplanungsrechtlicher Vorschriften und wesentlicher Sachverhalte des Bauordnungsrechtes, z. B. auf Regelungen, die sich insbesondere beziehen auf die Zuwegung zum Antragsgrundstück, die Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung, die Einhaltung der Abstandflächen, den Nachweis und die Anordnung notwendiger Stellplätze auf dem Antragsgrundstück sowie baugestalterischer Belange.
Insofern obliegt dem in der Regel zu beauftragenden bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z. B. dem Architekten) eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Beachtung und Einhaltung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften
Das einfache Baugenehmigungsverfahren ist bei der, für Zülpich zuständigen, Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Mechernich (Bergstraße 1, 53894 Mechernich) einzureichen.
Zuständigkeiten Untere Bauaufsichtsbehörde
Für die Ortsteile: Bessenich, Bürvenich, Eppenich, Füssenich, Geich, Hoven, Juntersdorf, Langendorf, Linzenich, Lövenich, Merzenich, Schwerfen, Sinzenich, Zülpich
Für die Ortsteile: Dürscheven, Enzen, Lüssem, Mülheim, Nemmenich, Niederelvenich, Oberelvenich, Rövenich, Ülpenich, Weiler i.d. Ebene, Wichterich