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Stadt Zülpich

Bebauungsplan Nr. 42/5 Dürscheven „Heidegarten“

Bekanntmachung zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan Nr. 42/5 Dürscheven „Heidegarten“

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB zum Bebauungsplan Nr. 42/5 Dürscheven „Heidegarten II“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie der Stadt Zülpich hat in
seiner Sitzung am 23.05.2019 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 42/5 Dürscheven „Heidegarten II“ gefasst und die Verwaltung damit
beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es wird ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13 b BauGB durchgeführt. Eine frühzeitige
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nicht. Auf die Durchführung einer
Umweltprüfung und die Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung wird verzichtet.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von
kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV NRW
S. 516) wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Bekanntmachung mit dem
Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie vom
23.05.2019 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung
verfahren wurde.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen
Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf
eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist
nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 42/5 Dürscheven „Heidegarten II“
Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Entwurf des o.g. Bebauungsplans die Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans wird in der Zeit von
Montag, den 24.06.2019
bis einschl. Freitag, den 26.07.2019
im Rathaus der Stadt Zülpich, Markt 21, II. OG, Zimmer 210 während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
ausgelegt.

Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans geht aus dem beigefügten Lageplan hervor.
Während der vorgenannten Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Ferner besteht die Möglichkeit, Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen.
Die Zielsetzung des Bebauungsplans besteht hauptsächlich darin, dass aufgrund erhöhter
Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Dürscheven am süd-westlichen Ortsrand ein ca.
0,7 ha großes Wohngebiet zur Deckung des Eigenbedarfs entwickelt werden soll.
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 11
Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Stadt Zülpich, den 31.05.2019
Ulf Hürtgen
Bürgermeister

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