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Stadt Zülpich

Befreiung von der Ausweispflicht

Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden.

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