Beschreibung
Der vorläufige Reisepass wird sofort durch das Bürgerbüro ausgestellt und ist 1 Jahr gültig.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Sie können die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de (Öffnet in einem neuen Tab)) nachlesen.
Voraussetzungen
- Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- Der Antragsteller muss persönlich erscheinen
- Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Zülpich
- Bei der Antragstellung eines vorläufigen Reisepasses für Minderjährige:
- eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten muss vorliegen
- die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist erforderlich