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Stadt Zülpich

Gewerbezentralregisterauskunft (Antrag)

Beschreibung

Natürliche als auch juristische Personen können im Bürgerbüro einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, der sie betrifft, stellen. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Person in Zülpich gemeldet, oder die juristische Person ihre Betriebsstätte in Zülpich hat.

Erstellt und versandt wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz –Dienststelle Bundeszentralregister- in Bonn. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.

Man unterscheidet zwischen Auskünften der Belegart „1" (für private Zwecke) und Auskünften der Belegart „9" (zur Vorlage bei einer Behörde). Eine Auskunft der Belegart „1" wird dem Antragsteller nach Hause geschickt, eine Auskunft der Belegart „9" wird direkt an eine deutsche Behörde übersandt.

Geben Sie daher bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister unbedingt den Verwendungszweck bzw. die Belegart an. Bei einer Auskunft der Belegart „9" ist die vollständige Anschrift der entsprechenden Behörde und das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck unbedingt anzugeben.

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