Beschreibung
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen. In der Regel werden Führungszeugnisse der Belegart „N" (für Private Zwecke) „NE"(für Private Zwecke bei Arbeit mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen) oder der Belegart „O" (zur Vorlage bei einer Behörde) „OE" (zur Vorlage bei einer Behörde bei Arbeit mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen) verlangt. Bei Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „NE" oder OE" ist die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen, erforderlich. Sollten Sie ein Führungszeugnis mit einer anderen Belegart benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Ein Führungszeugnis der Belegart „N" und „NE" wird Ihnen per Post nach Haus geschickt, ein Führungszeugnis der Belegart „O" und „OE" wird direkt an eine deutsche Behörde übersandt.
Geben Sie daher bei der Beantragung eines Führungszeugnisses unbedingt den Verwendungszweck bzw. die Belegart an. Bei einem Führungszeugnis der Belegart „O" und „OE" ist die vollständige Anschrift der entsprechenden Behörde und das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck unbedingt anzugeben.