Beschreibung
Unveränderte Zuständigkeiten hinsichtlich der Entleerung der häuslichen Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben sowie der Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren
Die Aufgabe der Entsorgung von Abwasser aus häuslichen Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben bleibt auch nach dem 01.08.2007 - also nach der Übertragung des Kanalnetzes auf den Erftverband - in städtischer Hand.
Dies trifft ebenfalls auf die Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren für die aus dem Betrieb der Abwasserentsorgung resultierenden Kosten zu.
Die jährliche Veranlagung und Abrechnung erfolgt wie gewohnt über die städtischen Abgabenbescheide.