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Stadt Zülpich

Wahlen in Zülpich

Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind ein wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil jeder Demokratie.

Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024

+++ AKTUELL +++

Regelmäßig aktualisierte Ergebnisse der Europawahl 2024 für das Stadtgebiet Zülpich gibt es unter dem nachfolgenden Link:


Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. In Zülpich sind rund 17.000 Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren zur Wahl aufgerufen.

Alle 5 Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl die Mitglieder des Europäischen Parlamentes. Für die Europawahl gilt ein reines Verhältniswahlrecht. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus können sogenannte Auslandsdeutsche auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Für die Europawahl am 09. Juni 2024 müssen die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) zugegangen sein. Wer bis zu dem vorgenannten Datum noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann zwischen dem 21. und 24. Mai 2024 das Wählerverzeichnis im Wahlbüro des Rathauses, Raum 227, Markt 21, 53909 Zülpich, einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de (Öffnet in einem neuen Tab).


Wahlbüro

Das Wahlbüro der Stadt Zülpich finden Sie unter folgender Adresse:

Stadt Zülpich
Büro 227
Markt 21
53909 Zülpich
Tel: 02252/52-331 o. -332

Wir sind montags bis freitags von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, zusätzlich montags – mittwochs von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr für Sie zu erreichen.

Am Freitag, den 07. Juni 2024 haben wir darüber hinaus von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr für Sie geöffnet. Ein Termin ist nicht notwendig.


Briefwahl per Post, im Wahlbüro oder online beantragen

Alle, die bereits vor dem 09. Juni 2024 wählen möchten, können nach Erhalt der Wahlbenachrichtgung per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese ab sofort im Wahlbüro aushändigen lassen. Wer möchte, kann direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.

Briefwahlunterlagen können außerdem bequem online beantragt werden. Das ist ab dem 07.05.2024 über das entsprechende Online-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) möglich: www.zuelpich.de/briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab)

Weiterhin besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail an wahlamtstadt-zuelpichde oder per Fax an 02252-52 299 zu beantragen.

Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.


27 Wahlräume und 6 Briefwahlvorstände

Das Zülpicher Stadtgebiet ist in 27 Urnenwahlbezirke eingeteilt. Wer am Wahlsonntag per Urnenwahl seine Stimme abgeben möchte, sollte sich vorab über den genauen Standort seines Wahlraums informieren. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Das Wahlamt rechnet damit, dass in diesem Jahr wieder viele Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen werden. Aus diesem Grund werden sechs Briefwahlvorstände eingerichtet.


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Bildnachweise

  • Pixabay
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