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Stadt Zülpich

Flächentausch Baugebiet Lammerweg in Rövenich mit Wohnbaufläche 22.2 (Ringstraße/Kannengarten) in Ülpenich

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich, „Flächentausch Baugebiet Lammerweg in Rövenich mit Wohnbaufläche 22.2 (Ringstraße/Kannengarten) in Ülpenich“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie der Stadt Zülpich hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächentausch Baugebiet Lammerweg, Rövenich“ gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Bekanntmachungsanordnung:

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von

kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV NRW

516) wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Bekanntmachung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie vom 26.11.2019 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung verfahren wurde.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
 

 

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich, „Flächentausch Baugebiet Lammerweg in Rövenich mit Wohnbaufläche 22.2 (Ringstraße/Kannengarten) in Ülpenich“

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Vorentwurf der o.g. Flächennutzungsplanänderung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf der o.g. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird in der Zeit von

 

Donnerstag, den 02.01.2020

bis einschl. Montag, den 03.02.2020

im Rathaus der Stadt Zülpich, Markt 21, II. OG, Zimmer 210 während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

und zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr

ausgelegt.

Der Geltungsbereich der o.g. Flächennutzungsplanänderung geht aus dem beigefügten Lageplan hervor.

Während der vorgenannten Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Ferner besteht die Möglichkeit, Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen.  

 

Ziel der Bauleitplanung:

Die Stadt Zülpich stellt den Bebauungsplan Nr. 24/4 Rövenich „Lammerweg“ auf, der die planungsrechtliche Grundlage für ein neues Baugebiet mit ca. 25 Einfamilienhäusern in Rövenich liefern soll. Der nord-östliche Teil des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplans ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche, sondern als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist und gehört somit zum landschaftlichen Freiraum.

Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung wird daher ein Teil der nicht in Anspruch genommenen Wohnbaufläche W 22.2 in Ülpenich im Tausch dem Freiraum zurückgegeben (Umwandlung von Wohnbaufläche in Fläche für die Landwirtschaft), damit das Baugebiet „Lammerweg“, verwirklicht werden kann. 

Hinweise:

 

Sämtliche o. g. Unterlagen können während der frühzeitigen Beteiligung im Rathaus eingesehen werden.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet einzusehen unter Stadt Zülpich/Startseite/Bekanntmachungen.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit alle Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail ( rmohrstadt-zuelpichde) vorgebracht werden.

Nach dem abschließenden Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung durch den Stadtrat (Feststellungsbeschluss) erhalten die Einwender eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung ihrer Stellungnahmen.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Stadt Zülpich, den 02.12.2019

Ulf Hürtgen

Bürgermeister

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