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Stadt Zülpich

Bebauungsplan Zülpich „Industriegebiet“

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/28 Zülpich „Industriegebiet“

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/28 Zülpich „Industriegebiet“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie der Stadt Zülpich hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/28 Zülpich „Industriegebiet“ gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Es wird ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Es wird hier einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung getragen. Eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nicht. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung und die Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung wird verzichtet. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten Bebauungsplaninhalten zulässig.

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von
kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV NRW
S. 516) wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Bekanntmachung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie vom 28.05.2020 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung verfahren wurde.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/28 Zülpich „Industriegebiet“

Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung wird in der Zeit von

Montag, den 28.09.2020
bis einschl. Mittwoch, den 28.10.2020

im Rathaus der Stadt Zülpich, Markt 21, II. OG, Zimmer 210 während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
ausgelegt.

ACHTUNG: Auf Grund der derzeit geltenden Corona-Hygienemaßnahmen bitten wir Sie im Vorfeld telefonisch einen Termin zur Einsicht zu vereinbaren. Melden Sie sich dazu bei Herrn Raimund Mohr unter 02252 52234! 

Der Geltungsbereich der o.g. Bebauungsplanänderung geht aus dem beigefügten Lageplan hervor.

Während der vorgenannten Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Ferner besteht die Möglichkeit, Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen.

Die Zielsetzung der Bebauungsplanänderung besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Erweiterung einer im Industriegebiet der Stadt Zülpich ansässigen Firma. Die im Ursprungsplan Nr. 11/28 festgesetzte öffentliche Erschließung ist nicht mehr erforderlich.

Stadt Zülpich, den 14.09.2020

Ulf Hürtgen
Bürgermeister

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