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Stadt Zülpich

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2024/2025

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.02.2022 werden am 1. August 2024 die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom

01.10.2017 bis 30.09.2018

geboren sind.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder, die schulpflichtig werden, werden gebeten, ihr Kind zur Schulaufnahme bei der jeweiligen Grundschule anzumelden. Hierbei ist die Anmeldefrist bzw. der Anmeldetermin der jeweiligen Grundschule unbedingt einzuhalten.

Bei der Anmeldung sollen die Kinder – außer bei der Chlodwig-Schule - bereits mitgebracht werden. Es sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch der Eltern sowie ein Passbild mitzubringen.

Falls Sie vom Schulverwaltungsamt der Stadt Zülpich nicht angeschrieben wurden, bitte ich Sie, sich telefonisch unter der Telefonnummer (0 22 52) 52-268 zu melden.

Da seit dem Schuljahr 2008/2009 die Grundschulbezirke in Zülpich aufgehoben sind,  besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl anzumelden.

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Voraussetzung für die Anmeldung und Aufnahme Ihres Kindes ist, dass an der „Wunschgrundschule“ noch freie Plätze vorhanden sind.

Die Stadt Zülpich als Schulträger hat einen Schülerspezialverkehr für den Transport der Schülerinnen und Schüler eingeführt. Für Fragen zum Schülerspezialverkehr steht Ihnen Frau Bäcker, Tel. 02252/52-319, Mail  rbaeckerstadt-zuelpichde, zur Verfügung.


Für die Anmeldung der Schulneulinge sind folgende Termine festgesetzt:





Zülpich, den 21.08.2023

Der Bürgermeister
Im Auftrag

gez. Schumacher

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