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Stadt Zülpich

Wildwuchs bei Windkraftanlagen in der Zülpicher Bördelandschaft soll auch zukünftig verhindert werden

In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie am 22. Juni 2021 wird das mit der Erarbeitung einer Windkraft-Potenzialanalyse beauftragte Fachbüro den aktuellen Planungsstand und das weitere Vorgehen beim Thema Windkraft vorstellen.

Die Windenergie nimmt in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert in der deutschen Energieversorgung ein. Regenerative Energien, darunter auch die Windenergie, bewirken eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes und stellen eine vergleichsweise günstige Alternative zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brennstoffe dar. Insgesamt sollen die Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 40 bis 45 Prozent der Stromerzeugung übernehmen, bis 2050 sogar 80 Prozent.

Der Gesetzgeber fördert seit dem 01.01.1997 die Erneuerbaren Energien u.a. durch die Einstufung von Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach sind Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich zulässig, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Auf Grundlage dieser Privilegierung sind ohne eine städtische Steuerungsplanung Fehlentwicklungen im gesamten Außenbereich zu befürchten („Verspargelung der Landschaft“).

Der Gesetzgeber hat deshalb im Baugesetzbuch den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, die Verteilung der Windkraftanlagen in einem jeweiligen Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen dahingehend zu steuern, dass sie nur noch an den am besten geeigneten Standorten mit den geringstmöglichen, negativen, städtebaulichen Auswirkungen zulässig sind.

In solche Konzentrationszonenplanungen müssen gemäß aktueller Rechtsprechung so viele Flächen ausgewiesen werden, dass der Windkraft „substanziell Raum verschafft“ wird und ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen möglich ist. Eine sog. „Feigenblattplanung“ ist unzulässig.

Eine wirksame Konzentrationszonenplanung basiert daher zwingend auf einem schlüssigen Planungskonzept für das gesamte Stadtgebiet, welches basierend auf einer Standortuntersuchung erstellt wird. Dabei sind in ausführlicher und nachvollziehbarer Weise sowohl die positiven Kriterien, die zur Auswahl der Standorte für Windkraftanlagen geführt haben, als auch die negativen Gründe, die es rechtfertigen, Windkraftanlagen im übrigen Plangebiet auszuschließen, zu dokumentieren.

Im Zuge der 86. Änderung des Flächennutzungsplans zur „Ausweisung von Entwicklungsbereichen zur Windenergienutzung“ hat die Stadt Zülpich im Jahr 2002 erstmalig bei Mülheim-Wichterich eine Konzentrationszone im Stadtgebiet ausgewiesen, die zugleich für den übrigen Außenbereich die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB erzielen soll.

Nach Auffassung der Bezirksregierung Köln und einer die Stadt Zülpich beratenden Fachkanzlei aus Köln genügt diese ca. 20 Jahre alte Fachplanung der Stadt Zülpich nicht mehr den heutigen rechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus ist fraglich, ob die Planung der Windkraft in substanzieller Weise Raum verschafft. Dies würde dazu führen, dass der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Zülpich die mit der Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergienutzung an der Autobahn A1 angestrebte Ausschlusswirkung nach Maßgabe des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB nicht rechtssicher herbeiführen dürfte. Die Folge wäre die grundsätzliche Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich und der damit einhergehende Wildwuchs, der aus städtebaulichen und freiräumlichen Gründen unbedingt verhindert werden soll.

Aus diesem Grund empfehlen die Bezirksregierung Köln und die beratende Fachkanzlei das gesamtstädtische Planungskonzept für die Windenergienutzung komplett zu überarbeiten und nach den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten zu erstellen.

Dieser Empfehlung ist die Stadt Zülpich durch die Erarbeitung einer Windkraft-Potenzialanalyse durch ein Fachbüro aus Erkelenz gefolgt. Das Büro wird den aktuellen Planungsstand und das weitere Vorgehen in der Fachausschuss-Sitzung für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie am 22.06.2021 vorstellen.

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