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Stadt Zülpich

Gebührensätze der Stadt Zülpich für 2022 bleiben stabil

Lediglich beim Abfall und beim Klärschlamm muss den eingetretenen Kostensteigerungen Rechnung getragen werden.

Erfreuliche Nachrichten aus dem Zülpicher Rathaus: Die Gebühren bleiben im Jahr 2022 weit-gehend stabil. Lediglich bei den Abfallgebühren sowie bei den Klärschlammgebühren musste eine Erhöhung vorgenommen werden.

Im Jahr 2022 wird es für die Bürgerinnen und Bürger von Zülpich lediglich leichte Veränderungen bei den Gebührensatzungen geben. Das hat der Stadtrat in der letzten Ratssitzung des Jahres 2021 beschlossen.

Demnach kommt es 2022 zu einer Anpassung der Abfallgebühren in Zülpich. Laut neuer Gebührensatzung der kostenrechnenden Einrichtung, die der Stadtrat einstimmig verabschiedet hat, kostet die Entleerung der 80-Liter-Restmülltonne künftig 3,60 Euro (statt 2,80 Euro). Für die Leerung eines 120-Liter-Behälters werden künftig 5,10 Euro (statt 3,90 Euro) und für den 240-Liter-Behälter 9,30 Euro (statt 7,20 Euro) fällig. Veränderungen gibt es in 2022 auch bei den Bereitstellungsgebühren. Sie belaufen sich künftig für eine 80-Liter-Tonne auf 108 Euro für einen Mehrpersonenhaushalt beziehungsweise auf 68 Euro für eine Einzelperson, für eine 120-Liter-Tonne auf 162 Euro und für eine 240-Liter-Tonne auf 324 Euro. Für die Bereitstellung eines 1100-Liter-Containers stellt die Stadt Zülpich 3.805  Euro in Rechnung. In der Bereitstellungsgebühr sind unter anderem die Kosten für die Bio-, Sperrgut-, Sonder- und Papierabfallentsorgung sowie die Beseitigung von wildem Müll bereits enthalten. 

Der Grund für die Anpassung der Abfallgebühren ist das Ergebnis einer interkommunal durchgeführten europaweiten Neuausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen. „Die stetig steigenden Kosten in den vergangenen Jahren, beispielsweise für Arbeitslöhne, Dieselpreise und Mautgebühren, haben sich erwartungsgemäß auf das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung ausgewirkt“, so Beigeordneter und Kämmerer Ottmar Voigt. In fast allen Dienstleistungsbereichen sei es zu einer nicht unerheblichen Preissteigerung gekommen, so dass - wie bereits Ende des Jahres 2020 angekündigt - ein weiterer Anstieg der Abfallgebühren ab dem Jahr 2022 nicht zu vermeiden sei. „Interessanterweise“, so Voigt weiter, „liegen die neuen Gebührensätze trotz der Erhöhung aber immer noch günstiger als in der Phase vor 2015.“

Unverändert bleiben im kommenden Jahr hingegen die Abgaben für Straßenreinigung und Winterdienst: Die Straßenreinigung schlägt wie schon seit 2017 weiterhin mit 1,65 Euro pro Meter Grundstücksfront zu Buche und der Winterdienst mit 0,39 Euro.

Bei den Friedhofsgebühren waren ebenfalls keine Korrekturen erforderlich - und das mittlerweile schon im siebten Jahr. Grund hierfür ist nicht zuletzt die Tatsache, dass die Stadt Zülpich bei der Festlegung der Gebührensätze bereits vor Jahren dem sich zunehmend abzeichnenden Wandel von den Sarg- zu den Urnenbeisetzungen Rechnung getragen hat. Das Verhältnis zwischen Sarg und Urne liegt aktuell bei 20 zu 80.

Auch die Abwassergebühren bleiben konstant: Laut neuer Gebührensatzung beläuft sich die Schmutzwassergebühr in 2022 weiterhin auf 3,50 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr auf 0,86 Euro pro Quadratmeter befestigte Fläche.

Lediglich bei den Klärschlammgebühren erhöht sich in 2022: Für Gruben mit einem CSB-Wert bis 2000 mg/l steigen sie von 22,32 auf 24,87 Euro pro Kubikmeter und für Gruben mit einem CSB-Wert über 2000 mg/l von 39,69 auf 42,64 Euro pro Kubikmeter.

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  • Manfred Richter auf Pixabay
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