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Stadt Zülpich

Bürgerfreundliche Finanzpolitik

Die Gebührensatzungen der Stadt Zülpich sehen für 2020 keine Erhöhungen vor. Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer bleiben ebenfalls unverändert.

Im Jahr 2020 wird es für die Bürgerinnen und Bürger von Zülpich keine Gebührenerhöhungen geben. Das hat der Stadtrat in der letzten Ratssitzung des Jahres 2019 beschlossen. Auch Steuererhöhungen sind nicht geplant.

Demnach bleiben die Abfallgebühren in Zülpich im dritten Jahr in Folge konstant, nachdem sie in den Jahren 2013 bis 2018 bereits jeweils gesenkt worden waren. Laut neuer Gebührensatzung der kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Zülpich, die der Stadtrat einstimmig verabschiedet hat, kostet die Entleerung der 80-Liter-Restmülltonne - wie schon in den Jahren 2018 und 2019 - weiterhin 2,40 Euro. Die Leerungsgebühr für den 120-Liter-Behälter bleibt weiterhin bei 3,35 Euro, und für den 240-Liter-Behälter werden auch im kommenden Jahr 6,20 Euro fällig. Ebenfalls im dritten Jahr unverändert bleiben in 2020 die Bereitstellungsgebühren. Sie belaufen sich für eine 80-Liter-Tonne auf 56 Euro beziehungsweise 35 Euro für eine Einzelperson, für eine 120-Liter-Tonne auf 84 Euro und für eine 240-Liter-Tonne auf 168 Euro. Für die Bereitstellung eines 1100-Liter-Containers stellt die Stadt Zülpich 2766 Euro in Rechnung. In der Bereitstellungsgebühr sind die Kosten für die Bio-, Sperrgut-, Sonder- und Papierabfallentsorgung bereits enthalten.

Auch die Abgaben für Straßenreinigung und Winterdienst bleiben im kommenden Jahr unverändert: Die Straßenreinigung schlägt wie schon seit 2017 weiterhin mit 1,65 Euro pro Meter Grundstücksfront zu Buche und der Winterdienst mit 0,39 Euro.

Bei den Friedhofsgebühren waren ebenfalls keine Anpassungen erforderlich - und das mittlerweile schon im fünften Jahr. Demnach kostet eine Sargbestattung in einem Einzelgrab wie bisher 2.109 Euro und in einem Doppelgrab 4.219 Euro. Für ein Urnengrab stellt die Stadt Zülpich 1.175 Euro beziehungsweise 1.420 Euro für ein Urnengrab mit Grabplatte als Baumbestattung in Rechnung. Die Verstreuung auf einem Aschefeld schlägt mit 416 Euro zu Buche.

Sehr erfreulich ist die Entwicklung bei den Abwassergebühren. Laut neuer Gebührensatzung sinkt die Schmutzwassergebühr in 2020 von 4,03 auf 3,65 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr von 0,90 auf 0,86 Euro pro Quadratmeter befestigte Fläche. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine Ersparnis von mehr als 80 Euro (bei einem jährlichen Frischwasserverbrauch von 200 Kubikmeter und 130 Quadratmetern befestigter Fläche).

„Die in den Vorjahren erwirtschafteten Überschüsse wurden der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt, so dass nun durch eine Entnahme im Jahr 2020 diese mittels einer Gebührensenkung an die Abgabepflichtigen zurückgegeben werden können“, erläutert Beigeordneter und Kämmerer Ottmar Voigt die aktuelle Gebührenentwicklung.

Nicht zuletzt bleiben auch die Hebesätze für die Realsteuern - Grundsteuer A und B - sowie für die Gewerbesteuer und auch die Hundesteuer in 2020 weiterhin unverändert. Hundehalter müssen für einen Hund 72 Euro, für zwei Hunde 108 Euro je Hund und für drei oder mehr Hunde 120 Euro je Hund pro Jahr bezahlen. Für einen laut Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuften Hund stellt die Stadt Zülpich jährlich 588 Euro in Rechnung, für zwei Hunde dieser Kategorie 882 Euro je Hund. Bürgermeister Ulf Hürtgen: „Damit sind die Realsteuern im vierten Jahr und die Hundesteuer im achten Jahr stabil.“

Erfreuliche Nachrichten aus dem Zülpicher Rathaus: Steuern und Gebühren bleiben im Jahr 2020 stabil. Die Kosten für Winterdienst und Straßenreinigung zum Beispiel sind damit bereits im vierten Jahr unverändert.

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  • Kurt Bouda / Pixabay
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