Inhalt anspringen

Stadt Zülpich

3G im Rathaus und dem Baubetriebshof der Stadt Zülpich

Der Zugang zum Rathaus und zum Baubetriebshof ist ab dem 01. Dezember 2021 nur noch nach der 3G-Regel (= geimpft, getestet oder genesen) möglich.

Der Zugang zum Rathaus und dem Baubetriebshof ist ab dem 01. Dezember 2021 nur noch nach der 3G-Regel möglich. Ein zertifizierter Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Zur Vermeidung unnötiger Kontakte wird gebeten, Anliegen primär telefonisch oder per E-Mail vorzubringen. Für dringende, unaufschiebbare Anliegen wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Die Ansprechpartner sind im Internet auf www.zuelpich.de (Öffnet in einem neuen Tab) (Rubrik: Was erledige ich wo?) abrufbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen: