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Stadt Zülpich

Schnelle Unterstützung für stark betroffene Flutopfer

Die Stadt Zülpich hilft mit Mitteln aus dem Spendenkonto „Zülpich hält zusammen“. Bürgermeister Ulf Hürtgen dankt allen allen Helfenden und Spendenden.

Gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zülpich, die durch die Flutkatastrophe einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten und einen Antrag auf Spendenmittel gestellt haben: Sie erhalten in Kürze eine Zuwendung aus dem Spendenkonto „Zülpich hält zusammen“. Dabei handelt es sich um Spendengelder, die nach der verheerenden Flutkatastrophe am 14./15. Juli auf dem städtischen Sonderkonto eingegangen waren. 

Im August hatte die Stadtverwaltung einen entsprechenden Aufruf gestartet und ein Antragsformular auf der städtischen Webseite zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Antragsfrist entschied dann eine Nothilfekommission, die sich aus Vertretern von Rat, Verwaltung und Kirche sowie den Ortsvorstehern der vom Hochwasser betroffenen Ortsteile zusammensetzte, über die Verteilung der Spenden. Demnach wurden 339 Anträge positiv beschieden und mit einer Zuwendung aus dem Spendentopf bedacht. Lediglich in acht Fällen konnte der Spendenanspruch nicht belegt werden.

Insgesamt wurden auf diesem Weg rund 370.000 Euro für besonders stark vom Hochwasser betroffene Haushalte im Stadtgebiet bereitgestellt. Gestaffelt nach der Schadenshöhe wurden Beträge zwischen 100 und 1.500 Euro bewilligt. „Die Auszahlungen werden nun so schnell wie möglich vorgenommen“, verspricht Barbara Breuer, Geschäftsbereichsleiterin Schulen, Soziales, Sport und Kultur. 

„Natürlich sind die bewilligten Zuwendungen meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Bürgermeister Ulf Hürtgen. „Dennoch hoffen wir, dass wir damit die Not der Menschen ein wenig lindern können. Mein ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle allen Helferinnen und Helfern und natürlich auch all denen, die durch ihre Spende dazu beigetragen haben, dass eine so hohe Summe für die Flutopfer zusammengetragen werden konnte.“


Das Gremium hat sich auf folgende Kriterien verständigt:

  • Schäden von 320 € - 4.999,99 €, die auch Soforthilfen erhalten haben, bekommen 100,00 € Unterstützung
  • Schäden von 320 € - 4.999,99 € ohne Soforthilfe-Leistung erhalten 500,00 € Unterstützung
  • Schäden von 5.000 € bis 49.999,99 € erhalten 1.000,00 € Unterstützung
  • Schäden ab 50.000 € erhalten 1.500 € Unterstützung

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