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Stadt Zülpich

Stadt Zülpich verleiht den „Heimat-Preis“

Im Rahmen des Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ verleiht die Stadt Zülpich auch im Jahr 2022 wieder den mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro dotierten „Heimat-Preis“.

Im Rahmen des Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ verleiht die Stadt Zülpich auch im Jahr 2022 einen „Heimat-Preis“ mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000,- EUR für herausragendes lokales Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat.


Ausgezeichnet werden Projekte, die insbesondere 

  • die historische Kulturlandschaft von der Stadt Zülpich und ihren Ortschaften stärken bzw. bekannt- und erlebbarmachen,
  • die vorhandene kulturelle Vielfalt der städtischen oder regionalen Kultur darstellen und sichtbarmachen, 
  • die regionale Verbundenheit stärken, 
  • zur Entwicklung von lebendigen Ortschaften beitragen, 
  • das regionale bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt fördern, 
  • Wissen vermitteln z.B. durch Veranstaltungen, Exkursionen, Publikationen von regionalen Themen und 
  • die heimatnahen Freizeit- und Naherholungsangebote bekanntmachen.

Die Förderung mit dem „Heimat-Preis“ soll neben Lob und Anerkennung zugleich auch Ansporn für andere sein. Der „Heimat-Preis“ soll zugleich neue Interessierte ermutigen, sich für die Heimat zu engagieren. 

Jeder hat das Recht, eine/n potenzielle/n Preisträger/in zur Auszeichnung für bereits in der Vergangenheit stattgefundene Projekte, Maßnahmen oder Engagement vorzuschlagen oder einen Antrag, auf Förderung eines geplanten Projekts oder einer geplanten Maßnahme zu stellen.

Die Projekte müssen im Stadtgebiet Zülpich stattgefunden haben bzw. stattfinden oder einen Bezug zum Stadtgebiet haben.

Der „Heimat-Preis“ wird grundsätzlich in einer Preiskategorie oder in begründeten Ausnahmefällen in bis zu drei Preiskategorien verliehen.

Preisträger können Einzelpersonen, Teams, Vereine oder Institutionen sein. 

Vorschläge bzw. Anträge müssen schriftlich an die Stadtverwaltung Zülpich, Markt 21, 53909 Zülpich oder per E-Mail an  pkarlestadt-zuelpichde eingereicht werden. Sie müssen eine Begründung bzw. eine Projektbeschreibung sowie den Namen und die Anschrift des Vorschlagenden bzw. des Antragstellers enthalten. 

Einsendeschluss ist der 01.09.2022. 

Geplante Projekte und Maßnahmen sind bis 31.12.2022 durchzuführen.

Die Entscheidung über die konkrete Preisverleihung erfolgt durch den Rat der Stadt Zülpich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Geschäftsbereichsleiter Paul Karle unter 02252/52251 oder  pkarlestadt-zuelpichde.

Ulf Hürtgen
Bürgermeister

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Bildnachweise

  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Land NRW
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