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Stadt Zülpich

Steuern und Gebühren bleiben weitgehend konstant

Veränderungen für das Jahr 2024 gibt es nur bei Kanalbenutzungs- und Klärschlammentsorgungsgebühren sowie bei der Friedhofsgebühr für Baumbestattungen

Im Jahr 2024 wird es für die Bürgerinnen und Bürger von Zülpich lediglich leichte Veränderungen bei den Gebührensätzen geben. Nach den Gebührenkalkulationen der kostenrechnenden Einrichtungen, die der Rat der Stadt Zülpich in der letzten Ratssitzung des Jahres 2023 einstimmig verabschiedet hat, bleiben die Gebühren für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst in Zülpich für das Haushaltsjahr 2024 konstant. Lediglich die Kanalbenutzungsgebühren, die Klärschlammgebühren und die Friedhofsgebühren für Baumbestattungen wurden entsprechend der gestiegenen Kostenentwicklungen angepasst. Auch Steuererhöhungen (Grundsteuern, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer) sind derzeit nicht geplant.

Kanalbenutzungsgebühren: Hier kommt es im kommenden Jahr zu vergleichsweise moderaten Veränderungen. Laut neuer Gebührensatzung beläuft sich die Schmutzwassergebühr in 2024 auf 4,35 Euro (statt bisher 3,98 Euro) pro Kubikmeter Frischwasser. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 1,06 Euro (statt bisher 0,98 Euro) pro Quadratmeter befestigter Fläche angehoben. 

Klärschlammgebühren: Auch hier kommt es in 2024 zu einer leichten Erhöhung: Für Grubeninhalte mit einem CSB-Wert bis 2000 mg/l steigen die Klärschlammgebühren von 25,99 Euro auf 27,97 Euro pro Kubikmeter Abfuhrmenge und für Grubeninhalte mit einem CSB-Wert über 2000 mg/l von 44,50 Euro auf 47,47 Euro pro Kubikmeter Abfuhrmenge.

Friedhofsgebühren: Bei der Bestattungsform „Urnenwahlgrab mit Grabplatte als Baumbestattung“ kommt es zu einer notwendigen Anpassung von bisher 1420,- Euro auf künftig 1555,- Euro für den Graberwerb. Grund sind hier die gestiegenen Kosten von rund 50 Prozent für die Anfertigung und den Einbau der Grabplatten.

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